Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Törns und
Kurse
Geltungsbereich: Als Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des
BGB. Der Richter wertet im Einzelfall.
1. Diese Vereinbarung gilt für Törns und Kurse die von Jachtsport
Schwab (JS) organisiert und durchgeführt werden. Mit der Buchung eines
Kurses oder Törns bei JS erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Der Schiffsführer trägt die seemännische Verantwortung für Schiff
und Besatzung. Er versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen,
Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um eine Jacht unter Segeln und
Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der
Jacht ein und führt eine Sicherheitsbelehrung durch. Die Fahrtrouten
der Seetörns werden von JS eigenverantwortlich geplant und festgelegt.
Aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse z.B.
Wetterverschlechterung, technische Probleme, Reparaturen, militärischer
Übungen, kann der Schiffsführer von den geplanten Fahrtrouten abweichen
oder auch Hafentage einlegen. Ein Hafen- Aufenthalt von bis zu 72
Stunden ist dem Mitsegler in diesem Zusammenhang zumutbar.
Prüfungskandidaten werden sorgfältig ausgebildet und nach den
Führerscheinvorschriften des Deutschen Seglerverbandes auf die
Prüfungen vorbereitet.
3. Jeder Mitsegler muss schwimmen können, geistig und körperlich gesund
sein und somit in der Lage sein an einem Segeltörn teilzunehmen. Er hat
die bezüglich der Sicherheit von Schiff und Besatzung gegebenen
Anweisungen des Schiffsführers zu befolgen und ihn oder den jeweiligen
Wachführer in unklaren Situationen zu informieren. Soweit für die
Gewährleistung der Sicherheit für Schiff und Besatzung erforderlich,
ist er angehalten, bei der Beseitigung von Störungen und Schäden
an Bord mitzuwirken. Alle anfallenden Arbeiten während des Törns werden
gemeinsam, im Rahmen der Fähigkeiten jedes Mitseglers, ausgeführt. Die
Mitsegler tragen alle an Bord anfallenden Nebenkosten zu gleichen
Teilen (Bordkasse).
6. Die Jachten sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Reisegepäck
und Wertsachen sind nicht versichert. Da sich auf einer Reise nicht
alle Risiken ausschließen lassen, empfiehlt JS den Abschluss einer
Auslandskrankenversicherung sowie einer Unfallversicherung.
7. Kursteilnehmer werden intensiv, entsprechend den Prüfungsordnungen
des Deutschen Seglerverbandes, auf die Führerscheinprüfungen
vorbereitet. Anmeldung, Organisation und Rücktritt von Prüfungen sind
nicht vertraglicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. JS übernimmt
keine Haftung für die Folgen von Nichtantritt, Abbruch oder
Nichtbestehen einer Prüfung. Der Kursteilnehmer ist in jedem Fall
verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung der Prüfungs- Anmeldungen
bzw. Rücktritte sowie die Richtigkeit aller Termine selbst zu
kontrollieren und sich bei Unstimmigkeiten bitte umgehend mit der
Prüfungskommission oder unserer Ausbildungsstätte in Verbindung zu
setzen.
8. Anmeldungen für Törns und Kurse bedürfen der schriftlichen Form. Mit
der schriftlichen Anmeldung für einen Törn oder Kurs, die per
Formular oder über das Buchungssystem auf unserer Homepage erfolgen
kann, wird JS vom Kunde ein Vertrag angeboten. JS sendet bei Annahme
des Vertragsangebotes, als Bestätigung, eine Rechnung/
Buchungsbestätigung sowie bei Törns den gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherungsschein zu. Nach Eingang dieser Unterlagen ist eine Anzahlung
von 25% der Rechnungssumme auf das Konto von JS zu zahlen. Alle
Törnzahlungen an JS sind bei der R&V- Versicherung gegen Insolvenz
versichert!
Bei Rücktritt von einem Törn fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
- Bis 8 Wochen vor Törnbeginn: 25% der Törngebühr.
- Bis 4 Wochen vor Törnbeginn: 75% der Törngebühr.
- Ab 4 Wochen bis Törnbeginn und bei Nichtantritt b.z.w. Abbruch des
Törns: 100% der Törngebühr.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bei Rücktritt von einem Kurs fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
- Bei Rücktritt bis Kursbeginn sowie bei Nichtantritt fallen
Rücktrittsgebühren von 30€ an.
- Bei Abbruch eines Kurses beträgt die Rücktrittsgebühr 100% der
Kursgebühr.
Dem Reisenden b.z.w. dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen,
dass JS in Folge eines Rücktritts oder Nichtantritts einen wesentlich
niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.
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