Häufig gestellte Fragen (Faq) über Bootsführerscheine und Kurse

Die folgenden Fragen werden uns häufig von Interessenten und Teilnehmern unserer Bootsführerschein- Kurse gestellt. Wir versuchen diese umfassend und entsprechend der geltenden Regelungen zu beantworten können allerdings keine Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen geben. Wenn sie Fragen haben, die hier nicht oder nicht ausreichend beantwortet werden, zögern sie nicht uns eine eine Mailanfrage zu senden. Ausführliche Informationen zu den von uns angebotenen Bootsscheinen finden sie auch unter Kursinfos und unter Buchung Kurse.

1- Wozu benötigt man einen Bootsschein?
2- Welche Sportbootführerscheine gibt es?
3- Welche Bootsführerscheine benötigt man?
4- Ab welchem Alter kann man einen Sportbootführerschein erwerben?
5- Welche Altersgrenze gilt für Motoren unter 5 PS?
6- Wie lange und in welchen Staaten ist ein deutscher Sportbootführerschein oder ein Funkzeugnis gültig?
7- Gibt es eine Führerscheinpflicht für Segelboote?
8- Ist zur Prüfungsvorbereitung die Teilnahme an einem Führerscheinkurs vorgeschrieben?
9- Empfiehlt es sich, den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen, am selben Tage oder Wochenende prüfen zu lassen?
10- An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung für das SRC abgenommen?
11- Mein Sportbootführerschein ist mir abhanden gekommen. Was muss ich tun, um eine Ersatzausfertigung zu bekommen?
12- Ich bin in Besitz eines DDR- Führerscheins. Kann ich diesen weiterverwenden?

1-Wieso benötigt man einen Bootsschein?

Ähnlich wie im Straßenverkehr, ist auch der Verkehr auf nationalen und internationalen Küsten- und Binnengewässern durch verschiedene Regelungen und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen muss jeder Skipper kennen, um ein Sportboot auf diesen Gewässern sicher führen zu können. Zusätzlich sind, je nach Fahrtgebiet, Kenntnisse in Navigation, Wetterkunde, Schiffstechnik und Seemannschaft erforderlich. Um eine Mindestqualifikation jedes Verkehrsteilnehmers zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Wassersportverbänden, ein System aus amtlich vorgeschriebenenund amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen geschaffen.

2- Welche Sportbootführerscheine gibt es?

Man unterscheidet grundlegend nach folgenden Kriterien:

- Amtliche oder nichtamtliche Führerscheine
- Motorboot oder Segelboot (Segelscheine u. Motorbootführerscheine)
- Binnen - oder Seegewässer (Küste und Hochsee)


Das nichtamtliche Führerschein- System hat in Deutschland kaum noch Bedeutung, da die amtlichen Scheine ein höheres Ansehen genießen, Außnahme ist der Segelgrundschein. Es gibt folgende amtliche Führerscheine und Zeugnisse:

Im Seebereich
- Sportbootführerschein See (SBF See, für Boote mit Motor, vorgeschrieben bis 3 sm Küstenabstand, amtlich vorgeschrieben ab 5 PS)
- Sportküstenschifferschein (SKS, für Boote unter Segel und / oder Motor, weltweit bis 12 sm Küstenabstand, amtlich empfohlen)
- Sportseeschifferschein (SSS, für Boote unter Segel und / oder Motor, weltweit bis 30 sm Küstenabstand, amtlich empfohlen)
- Sporthochseeschifferschein (SHSS, für Boote unter Segel und / oder Motor, unbegrenzter Geltungsbereich, amtlich empfohlen)
- Sprechfunkzeugnis Short Range Certificate (SRC, amtlich vorgeschrieben wenn eine UKW- Sprechfunkanlage an Bord ist)
- Sprechfunkzeugnis Long Range Certificate (LRC, amtlich vorgeschrieben wenn eine KW, GW oder SAT- Funkanlage an Bord ist)

Im Binnenbereich
- Sportbootführerschein Binnen Antriebsmaschine (SBF Binnen Motor, für Boote mit Motor, auf Bundes- und Landesgewässern vorgeschrieben, meist ab 5 PS)
- Sportbootführerschein Binnen Segeln oder Surfen (SBF Binnen Segel, auf Bundesgewässern freiwillig für Segelboote und Surfer, auf einigen Landesgewässern vorgeschrieben)
- Funkzeugnis UBI (amtlich vorgeschrieben wenn eine UKW- Anlage an Bord ist).

3- Welche Bootsführerscheine benötigt man?

Das hängt davon ab, auf welchen Gewässern man fahren möchte und ob man ein Sportboot privat oder gewerblich betreibt. Amtlich vorgeschrieben sind für den privaten Einsatz, ab einer Motorleistung von 5 PS, die Sportbootführerscheine Binnen Motor (SBF Binnen) b.z.w. See (SBF See). Außerdem muss der Schiffsführer ein Sprechfunkzeugnis für Seefunk (SRC) b.z.w. Binnenfunk (UBI) besitzen, wenn eine Funkanlage an Bord ist. Der Einstieg für den Küstensegler beginnt mit dem amtlichen Sportküstenschifferschein (SKS). Dieser wird meist von Vercharterern und Versicherungen als Mindest- Qualifikationsnachweis verlangt, der Erwerb ist aber ansonsten freiwillig.

Wer gewerblich ein Sportboot führt, muss im Küstenbereich bis 12 sm Inhaber des Sportseeschifferscheins (SSS) und außerhalb dieses Bereiches Inhaber des Sporthochseeschifferscheins (SHSS), sowie eines Sprechfunkzeugnisses für die Bordfunkanlage sein.

4- Ab welchem Alter kann man einen Sportbootführerschein erwerben?

SBF Binnen Motor, SBF See, SKS, SSS sowie die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI können ab einen Alter von 16 Jahren erworben werden. Der Segel- und Surfteil des SBF Binnen ab 14 Jahre. Der SHSS ab 18 Jahre.

5- Welche Altersgrenze gilt für Motoren unter 5 PS?

Unter 3,68 KW / 5 PS benötigt man keinen Führerschein.

Die Altersgrenze ist unterschiedlich geregelt:
- Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es keine genaue Regelung. Der Schiffsführer (Skipper) muss "geeignet sein" ein Sportboot zu führen. Die Wasserschutzpolizei betrachtet jemanden im Alter von 14 Jahren als geeignet.
- Auf Binnenschiffahrtsstraßen muss der Skipper, wie in der BinStrO vorgeschrieben, mindestens 16 Jahre alt sein.
- Auf freien Gewässern, z.B. Seen,  muss man den Bootsbesitzer fragen, wen er für geeignet hält. In der Rechtsprechung gilt ein Alter vor 12 Jahre als geeignet.
- Im Ausland muss man sich entsprechend informieren. In Kroatien z.B. ist das Fahren mit jedem Motor führerscheinpflichtig.

Versicherungen versichern Schäden im Binnenbereich ab 12 Jahren und im Seebereich ab 14 Jahren. Bei Beibooten von Yachten gilt diese Regelungen nur, wenn das Beiboot extra versichert ist.

6- Wie lange und in welchen Staaten sind deutsche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse gültig?

Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang und weltweit gültig. Ein Sportbootführerschein wird allerdings ungültig, wenn die Voraussetzungen, z. B. die Sehfähigkeit, nicht mehr gegeben sind. Eine regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gibt es nicht.

7- Gibt es eine Führerscheinpflicht für Segelboote?

Speziell für Segelboote gibt es keine generelle Führerscheinpflicht. Soweit eine Maschine ab 5 PS eingebaut oder angebaut ist, benötigt man den SBF See b.z.w. den SBF Binnen. Ohne Maschine darf eine Segelyacht oder ein Segelboot führerscheinfrei betrieben werden. Eine Besonderheit gibt es im Binnenbereich. Auf Berliner Gewässern sowie den Landesgewässern einiger Bundesländer besteht eine Führerscheinpflicht für Segelboote b.z.w. Surfer. Weitere Informationen dazu geben die Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen oder die Wasserschutzpolizei.

Neben der Führerscheinpflicht gibt es auf See allerdings die sogenannte seemännische Sorgfaltspflicht. Unter anderem beinhaltet diese die Pflicht, sich auf das Führen eines Bootes entsprechend dem Fahrtgebiet, der Größe und Eigenschaften des Bootes, sowie der Zusammnesetzung der Crew angemessen vorzubereiten. Zusammengefasst bedeutet das: solange nichts passiert, ist der amtlich vorgeschriebene SBF See ausreichend. Kommt es aber beim Betrieb einer Yacht zu Personen - Sach - oder Umweltschäden wird dem Schiffsführer eine Unterqualifikation (z.B. mit dem SBF See eine Segelyacht skippern) in der Regel als mangelnde Sorfaltspflicht zum Vorwurf gemacht - mit möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen.

8- Ist zur Prüfungsvorbereitung die Teilnahme an einem Führerscheinkurs vorgeschrieben?

Nein, anders als im Straßenverkehr ist die Teilnahme an einem Kurs bei einer Wassersportschule nicht vorgeschrieben. Die Erfahrung zeigt aber, dass Bewerber, die sich im Selbststudium vorbereiten in den meisten Fällen nicht ausreichend vorbereitet sind. Außerdem muss eine praktische Ausbildung auf einem zugelassenen Segel- oder Motorboot b.z.w. einer Yacht durchgeführt werden. Wir kennen als professionelle Yachtschule die Anforderungen der praktischen und theoretischen Prüfungen und können die Bewerber theoretisch und praktisch optimal vorbereiten. Nebenbei organisieren wir zusammen mit der Prüfungskommission auch die Anmeldung und Abnahme der Prüfung, sowie die Ausstellung der Führerscheine.

9- Empfiehlt es sich, den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen, am selben Tage oder Wochenende prüfen zu lassen?

Nein, das sollte man nur dann in Erwägung ziehen, wenn man schon umfassende praktische Vorkenntnisse besitzt. Fast 400 mögliche Fragen beim Sportbootführerschein See nebst Navigation und fast 300 mögliche Fragen beim Sportbootführerschein Binnen überfordern die meisten Bewerber. Außerdem gelten auf See- und Binnengewässern teils ähnliche, teils widersprüchliche Regelungen, was schnell zu Verwechslungen in der Prüfung führt. Wir empfehlen, den Binnenschein mindestens eine Woche später, als zweite Prüfung, prüfen lassen. Wenn man den SBF See schon in der Tasche hat, entfällt in diesem Fall außerdem die praktische Prüfung für den SBF Binnen Motor.

10- An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung für das SRC abgenommen?

Alle Prüfungsausschüsse sind mit der Anlage ICOM M503 + DS 100 ausgestattet. Diese Anlagen werden von den Prüfungsausschüssen zu den Prüfungen zum Funkbetriebszeugnis SRC und dem Sprechfunkzeugnis UBI mitgebracht. Unserer Schule steht für die praktische Ausbildung eine Anlage diesen Typs zur Verfügung. Zusätzlich arbeiten wir mit der Trainingssoftware der Firma Eissing.

11- Mein Sportbootführerschein ist mir abhanden gekommen. Was muss ich tun, um eine Ersatzausfertigung zu bekommen?

Die Prüfungsausschüsse schicken nach bestandener Prüfung die Daten zu einer zentralen Verwaltungsstelle. Dort werden sie archiviert. Um eine Neuaustellung zu beantragen, kann man sich direkt an den Deutschen Seglerverband (DSV) wenden. Telefon: 040 63200983; Fax: 040 63200913; Mail: zvst@dsv.org

12- Ich bin in Besitz eines DDR - Führerscheins. Kann ich diesen weiterverwenden?

Die in der DDR ausgestellten Führerscheine sind in Deutschland noch gültig, im Ausland könnte es allerdings Probleme geben. Wir empfehlen den entsprechenden Schein umschreiben zu lassen, solange dies noch möglich ist. Das dafür notwendige Formular finden Sie auf unserer Downloadseite. Es enthält alle Informationen zur Vorgehensweise und zu den Kosten der Umschreibung.

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